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Kartell ArtikelEin Kartell ist ein Zusammenschluss von Teilnehmern eines Marktes mit dem Absicht, so viel Marktmacht zu erreichen, dass die Bedingungen für Angebot oder Nachfrage eines Produktes oder einer Dienstleistung in dem Sinne der Kartellteilnehmer festgelegt werden können.
Die Mitglieder eines Kartells versuchen, Vorteile eines Monopols zu erreichen, ohne ihre rechtliche und weitgehend auch ihre wirtschaftliche Autonomie aufzugeben. Dabei bleiben sie zwar grundsätzlich eigenständig, unterwerfen aber bestimmte Handlungsmöglichkeiten den Absprachen des Kartells. Typischerweise handelt es sich dabei um die Preisgestaltung; es gibt aber auch andere Absprachen in einem Kartell, zu dem Beispiel Aufteilung von Kunden oder von Marktanteilen. Kartelle betreiben letztlich also Kollusion.
Üblicherweise sind Kartelle Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen. Es gibt aber auch Kartelle von Staaten; das bekannteste davon ist die OPEC.
Auch Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern können kartellartigen Charakter haben. Darunter fallen zu dem Beispiel manche amerikanischen Gewerkschaften, die für Unternehmen in bestimmten, begrenzten Bereichen einen Zwang durchgesetzt haben, ihre Mitglieder zu beschäftigen.
Außer Kartellen gibt es weitere Arten von Zusammenschlüssen, die den Markt beeinflussen, wie zu dem Beispiel ständische Berufsvereinigungen. Diesen fehlen jedoch die Merkmale eines echten Kartells.
Kartelle entstehen typischerweise in Märkten für Massenprodukte, bei denen die Anbieter relativ wenig Möglichkeiten haben, sich über die Technologie zu differenzieren. Je weniger Anbieter es in einem Markt gibt, desto leichter entsteht ein Kartell. Ebenso entsteht es umso leichter, je ähnlicher sich die Anbieter untereinander sind.
Buch-Tipp: Das Kartell Die Beschreibung für das Buch " Das Kartell" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. Das Kartell nachdem Kartellrecht | |
Im Sinne des Kartellrechts ist ein Kartell ein vertraglicher Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich selbständig bleiben, aber einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit je nach Art des Kartells freiwillig aufgeben. Diese Vereinbarungen Absichten häufig darauf ab, den Wettbewerb untereinander einzuschränken oder aufzuheben. Darum ist die Bildung von Kartellen gesetzlich geregelt (GWB).
Behörden wie das deutsche Bundeskartellamt, die europäische Wettbewerbskommission oder die US-amerikanische Federal Trade Commission ermitteln gegen Kartelle jeglicher Art. Das global bekannteste und öffentlich agierende Kartell ist die OPEC (Organisation erdölexportierender Länder).
In Deutschland sind Kartelle durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verboten. Ausnahmen sind
- Normen- und Typenkartelle, Konditionenkartelle (§ 2 GWB)
- Spezialisierungskartelle können freigestellt werden (§ 3 GWB)
- Mittelstandskartelle können freigestellt werden (§ 4 GWB)
- Rationalisierungskartelle können freigestellt werden (§ 5 GWB)
- Strukturkrisenkartelle können freigestellt werden (§ 6 GWB)
Buch-Tipp: Das Lohndumping-Kartell. Großverlage bekämpfen den Post-Mindestlohn Die Beschreibung für das Buch " Das Lohndumping-Kartell. Großverlage bekämpfen den Post-Mindestlohn" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. |
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Grundsätzlich verboten sind:
- Preiskartelle: Einheitliche Preisgestaltung oder Preisabsprachen mit dem Absicht, dass ein Kartellmitglied günstiger anbietet als die anderen und somit den Auftrag erhält.
- Gebietskartelle: Jedes Mitglied hat sein bestimmtes Absatzgebiet.
- Kalkulationskartelle: Die Mitglieder kalkulieren alle auf derselben Basis.
- Produktions- oder Quotenkartelle: Jedem Mitglied wird seine Produktionsmenge (Produktionsquote) vorgegeben, so dass keine Überkapazitäten entstehen.
- Vertriebskartelle (Syndikate): Der Vertrieb erfolgt über eine einheitliche Verkaufsstelle, deren Auflagen sich die Mitglieder beugen müssen.
Anmeldepflichtig sind:
- Rabattkartelle: Jedes Mitglied gewährt denselben Rabatt, Skonto oder Bonus.
- Konditionenkartelle: Jedes Mitglied gewährt gleiche Geschäftsbedingungen, wie zu dem Beispiel Lieferung frei Haus.
- Spezialisierungskartelle: Jedes Mitglied spezialisiert sich auf eines oder mehrere Produkte (eine Art der Rationalisierung), wobei der Wettbewerb erhalten bleiben muss.
- Normungs- und Typungskartelle: Die Mitglieder entwickeln gemeinsame Normen (Abmessungen, Formen usw.) und Typen (Vereinheitlichung von Produkten).
- Exportkartelle: Die Mitglieder unterwerfen sich Absprachen, die sich jedoch ca. auf den Auslandsmarkt beziehen dürfen.
Genehmigungspflichtig sind:
- Strukturkrisenkrisenkartelle: Die Mitglieder passen sich alle gleichmäßig der veränderten Marktsituation an, z.B. durch Produktionseinschränkungen.
- Rationalisierungskartelle: Die Mitglieder unterwerfen sich bestimmten Rationalisierungsmaßnahmen, die über technische Vorgänge wie Normung und Typung hinausgehen und geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der beteiligten Unternehmen zu steigern.
- Ex- und Importkartelle: Die Mitglieder unterwerfen sich Absprachen, die nicht ca. auf den Auslandsmärkten, sondern auch auf den Inlandsmärkten gelten sollten.
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